Der Mietvertrag ist gekündigt, das Team zieht in vier Wochen um, und niemand hat bisher gefragt, was mit den achtzig Laufmetern Aktenordnern im Archivraum passiert. Wer nach Büroauflösung in Wien sucht, steht meist genau an diesem Punkt, mit einem fixen Rückgabetermin und ohne Plan für den Inhalt.
So sehen die meisten Büroauflösungen aus, kurz bevor sie unangenehm werden. Anders als eine Wohnung besteht ein Büro nicht nur aus Möbeln. Darin stecken personenbezogene Daten, aufbewahrungspflichtige Unterlagen, geleaste Geräte und häufig eine vertragliche Verpflichtung, die Fläche in einem bestimmten Zustand zurückzugeben.
Wir räumen in Wien regelmäßig Büros, Ordinationen und Kanzleien. Der Unterschied zwischen einer ruhigen und einer teuren Büroauflösung entsteht selten am Räumungstag. Er entsteht vier bis sechs Wochen davor, bei der Frage, was der Mietvertrag eigentlich verlangt.
Beginnen Sie die Planung beim Rückgabetermin und rechnen Sie von dort nach hinten. Alles andere führt zu Terminen, die sich nicht mehr halten lassen.
Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist vieles frei vereinbar, und genau deshalb lohnt ein genauer Blick in den Vertrag. Entscheidend sind zwei Punkte. Erstens, in welchem Zustand die Fläche zurückzustellen ist, und zweitens, bis wann.
Viele Wiener Büromietverträge enthalten eine Rückbauverpflichtung. Was der Mieter eingebaut hat, muss er auch wieder entfernen. Das betrifft Trennwände, Serverraumverkabelung, Klimageräte, verklebte Bodenbeläge und Beschriftungen an der Fassade. Besenrein bedeutet in diesen Fällen nicht leer gekehrt, sondern zurück in den Zustand bei Übernahme.
Prüfen Sie außerdem, ob ein Übernahmeprotokoll aus der Anfangszeit existiert. Ohne dieses Dokument wird die Diskussion mit der Hausverwaltung am Ende zur Auslegungsfrage, und Auslegungsfragen kosten Kaution.
Hängt zusätzlich ein Archivraum oder ein Lager an einer zweiten Adresse, planen Sie das als eigenen Auftrag ein. Eine Lagerräumung folgt anderen Regeln als eine Bürofläche, weil dort meist Regalsysteme verankert sind und die Zufahrt über eine Rampe läuft.
Hier trennt sich eine professionelle Büroauflösung von einer reinen Entsorgung. Papier aus einem Büro darf nicht einfach in den Container.
Zwei Regelwerke greifen gleichzeitig. Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nachvollziehbar und irreversibel vernichtet werden. Gleichzeitig schreibt § 132 BAO vor, dass Bücher, Aufzeichnungen und Belege sieben Jahre aufzubewahren sind, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung erfolgte. Bei laufenden Verfahren verlängert sich das.
Praktisch heißt das, Sie sortieren vor der Räumung in drei klar getrennte Bestände. Unterlagen, die weiter aufbewahrt werden müssen und mitziehen oder ins Archiv wandern. Unterlagen mit Personenbezug, die vernichtet werden. Und Altpapier ohne schützenswerten Inhalt.
Für den zweiten Bestand brauchen Sie eine Vernichtung nach der einschlägigen Sicherheitsstufe und ein Vernichtungsprotokoll. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber der Datenschutzbehörde, falls später jemand fragt.
Wer sich das erspart und Ordner mit Personalakten in einen offenen Container wirft, riskiert nicht nur ein Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch die Situation, dass Unterlagen auf der Straße landen, die dort unter keinen Umständen hingehören.
Rechner, Server und Telefonanlagen verlassen das Büro erst, wenn die Datenträger geleert sind. Ein gelöschter Papierkorb genügt nicht, es braucht ein sicheres Überschreiben oder die physische Zerstörung der Datenträger.
Klären Sie parallel, welche Geräte überhaupt Ihnen gehören. Drucker, Kaffeemaschinen und häufig auch die Serverhardware laufen über Leasing- oder Mietverträge mit eigenen Rückgabebedingungen. Ein Gerät zu entsorgen, das zurückgegeben werden müsste, wird sehr schnell teuer.
Was bleibt, ist Elektroaltgeräte-Abfall und unterliegt der Elektroaltgeräteverordnung. Diese Geräte gehören über einen befugten Sammler entsorgt, nicht über den Restmüll.
Ein Detail, das viele Betriebe überrascht. Laut Tarifübersicht der MA 48 können im Rahmen der Sperrmüllabfuhr keine gefährlichen Abfälle von Gewerbebetrieben entsorgt werden. Für Leuchtstoffröhren, Altbatterien oder Tonerreste brauchen Sie also ohnehin einen gewerblichen Entsorgungsweg.
Gut erhaltene Möbel gehören in eine eigene Kategorie. Konferenztische und Kästen in ordentlichem Zustand haben einen Restwert, der sich vom Preis abziehen lässt, weshalb die Abholung brauchbarer Möbel vor jeder Entsorgungsentscheidung geprüft wird.
Gewerbetreibende mit Sitz in Wien dürfen die Mistplätze grundsätzlich benützen. Diese Erlaubnis nützt bei einer Büroräumung trotzdem wenig.
Die Annahmebestimmungen der Mistplätze erlauben einen Kubikmeter pro Anlieferung und eine einzige Einfahrt pro Tag. Teilabladungen sind nicht gestattet, und Fahrzeuge, die vorwiegend dem Warentransport dienen, sind mit auswärtigem Kennzeichen ausgeschlossen.
Ein Büro mit fünfzehn Arbeitsplätzen liegt je nach Ausstattung bei fünfzehn bis fünfundzwanzig Kubikmetern. Bei einem Kubikmeter pro Tag reden wir von drei bis fünf Wochen Fahrten, und das während des laufenden Betriebs.
Größere Mengen nicht gefährlicher Abfälle nimmt die Stadt am Standort Rinter entgegen, dort allerdings kostenpflichtig nach Tarif. Ab dieser Größenordnung ist eine Büroentrümpelung in Wien mit einem Fahrzeug und einem Termin der deutlich ruhigere Weg.
Liegt das Büro im ersten Bezirk, kommt die Zufahrt als eigener Faktor dazu. Fußgängerzonen, Ladezonen mit Zeitfenster und Innenhöfe ohne Wendemöglichkeit beeinflussen die Planung dort stärker als das Volumen selbst.
Vier Faktoren bewegen den Preis. Das Volumen in Kubikmetern, der Anteil an Rückbauarbeiten, der Aufwand für Aktenvernichtung und die Zugangssituation samt Stockwerk und Lift.
Rückbau ist dabei der Posten mit der größten Spannweite. Eine Trennwand zu demontieren und die Wand zu verspachteln ist Handwerksleistung und keine Räumung, weshalb sie separat kalkuliert wird.
Gegenrechnen können Sie die Wertanrechnung für brauchbares Inventar. Die einzelnen Kostenfaktoren einer Entrümpelung wirken im Büro ähnlich wie im Wohnbereich, nur dass Rückbau und Aktenvernichtung als eigene Posten dazukommen.
Lassen Sie sich den Preis erst nach einem Lokalaugenschein nennen und schriftlich bestätigen. Ein Angebot, das am Telefon ohne Besichtigung entsteht, korrigiert sich am Räumungstag nach oben.
Wird gleichzeitig der Betrieb selbst beendet, greift die Geschäftsauflösung in Wien. Dann kommen Inventarverwertung und die Reihenfolge zwischen Betriebsschließung und Räumung dazu, die bei einer reinen Flächenrückgabe keine Rolle spielen.
Benennen Sie eine Ansprechperson vor Ort, die entscheidungsbefugt ist. Fragen kommen immer, und sie kommen meist zu dem Kasten, bei dem niemand weiß, ob der Inhalt noch gebraucht wird.
Informieren Sie die Hausverwaltung vorab über Termin und Fahrzeug, insbesondere wenn eine Halteverbotszone nötig wird. Und legen Sie die Rückgabe an den Vermieter nicht auf denselben Tag. Ein Puffer von zwei Werktagen zwischen Räumung und Übergabe erspart Ihnen die Diskussion über die letzten Bohrlöcher.
Bei der Anbieterwahl zählen Entsorgungsnachweise, eine aufrechte Betriebshaftpflichtpolizze und angestellte Mitarbeiter mehr als der niedrigste Kubikmeterpreis. Genau diese Merkmale unterscheiden eine seriöse Entrümpelungsfirma von einem Anbieter, der am Räumungstag nachverrechnet.
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