Skip to content
Unterlagen zur Verlassenschaft, ein Kugelschreiber und ein Schlüsselbund auf einem Holztisch, dahinter Kartons in einer Wohnung

Verlassenschaft in Wien: Wann Sie die Wohnung räumen dürfen

Der Schlüssel liegt auf dem Tisch, die Miete läuft weiter, und die Hausverwaltung hat schon zweimal angerufen. Irgendwann steht die Frage im Raum, ob man jetzt einfach anfangen kann.

Bei einer Verlassenschaft in Wien ist das Räumen der Wohnung keine organisatorische Frage, sondern eine rechtliche. Wer zu früh beginnt, handelt über eine Vermögensmasse, die ihm noch nicht gehört. 

Dieser Beitrag erklärt, wem der Hausrat nach dem Todesfall gehört, wer die Freigabe erteilt, was vor dieser Freigabe unstrittig ist und welche Frist im Mietrecht gleichzeitig läuft.

Warum der Hausrat zunächst niemandem gehört

Mit dem Tod geht das Vermögen in Österreich nicht automatisch auf die Angehörigen über. Es bildet zunächst eine eigene Vermögensmasse, die im Verfahren als Verlassenschaft geführt wird.

Diese Masse ist bis zum Abschluss des Verfahrens eigenständig. Über sie verfügt weder der Ehepartner noch das Kind noch die im Testament genannte Person, auch wenn alle drei einen Schlüssel haben.

Die Verfügungsbefugnis wechselt erst mit dem Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts. Davor sind Kästen, Schmuck, Sparbücher und das Auto rechtlich nicht Ihr Eigentum, sondern Teil einer Masse, über die noch entschieden wird.

Das wirkt lebensfremd, wenn man die Wohnung seit dreißig Jahren kennt. Es schützt aber Gläubiger, Miterben und am Ende auch Sie selbst, weil nachträglich niemand behaupten kann, es sei etwas verschwunden.

Was passiert, wenn zu früh geräumt wird

Wer Gegenstände aus der Wohnung entfernt, verkauft oder wegwirft, verhält sich wie jemand, der bereits Erbe ist. Das ist der Punkt, an dem die Zurückhaltung wichtig wird.

Das Risiko liegt in der Haftung. Solange nicht feststeht, wer erbt und was in der Verlassenschaft steckt, kann niemand abschätzen, worauf er sich einlässt. Am Tag nach dem Begräbnis weiß niemand, ob noch ein Kredit, eine offene Pflegeforderung oder eine Bürgschaft offen ist.

Wer vorher aufräumt, trifft diese Entscheidung, ohne die Zahlen zu kennen. Ob und in welchem Umfang das die eigene Stellung im Verfahren verändert, beantwortet der Gerichtskommissär, nicht die Hausverwaltung und nicht das Internet.

Ein zweites Risiko entsteht unter Geschwistern. Sobald eine Person allein beginnt auszuräumen, steht später Aussage gegen Aussage darüber, was in der Lade gelegen hat. Streit unter Miterben verzögert das Verfahren oft stärker als jede Behörde.

Wer die Freigabe erteilt und wie Sie sie bekommen

Das Verfahren beginnt ohne Ihr Zutun. Das Standesamt übermittelt die Sterbeurkunde an das zuständige Bezirksgericht, und dieses betraut einen Notar als Gerichtskommissär mit der Abwicklung, wie oesterreich.gv.at zum Todesfall beschreibt.

Dieser Notar lädt die Angehörigen zur Todesfallaufnahme, erhebt Vermögen und Verbindlichkeiten, prüft das Testamentsregister und stellt fest, wer als Erbe in Frage kommt.

An diese Person richten Sie Ihre Frage. Sagen Sie konkret, worum es geht, also eine Mietwohnung in Wien, ein laufender Mietvertrag, Hausrat ohne erkennbaren Wert, und fragen Sie, ob und in welchem Umfang geräumt werden darf.

Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, auch formlos per E-Mail. Dieses eine Dokument ist später der Beleg dafür, dass Sie nicht eigenmächtig gehandelt haben.

In der Praxis kommt die Zustimmung für gewöhnlichen Hausrat oft zügig, sobald die Todesfallaufnahme erledigt ist. Bleibt der Wert der Verlassenschaft unter 5.000 Euro und sind keine Eintragungen in öffentliche Bücher nötig, endet das Verfahren laut Darstellung des Verlassenschaftsverfahrens häufig mit der Überlassung an Zahlung statt, meist an jene Person, die das Begräbnis bezahlt hat.

Darüber hinaus folgt ein zweiter Termin und am Ende die Einantwortung. Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Bei unklarer Testamentslage oder Vermögen im Ausland kann sich das über ein Jahr hinziehen.

Was vor der Freigabe unstrittig ist

Nicht jede Handlung in der Wohnung ist eine Verfügung über den Nachlass. Verderbliche Lebensmittel wegzuwerfen, ein Tier zu versorgen, Fenster zu schließen und Wasser abzudrehen hält niemand für eine Einmischung.

Ebenso unproblematisch ist das Dokumentieren. Fotografieren Sie jeden Raum, bevor sich etwas verändert. Zwanzig Minuten Aufwand beantworten später jede Frage danach, was tatsächlich vorhanden war.

Wertgegenstände und Unterlagen gehören gesichert, nicht verteilt. Schmuck, Bargeld, Sparbücher und Versicherungspolizzen werden erfasst und dem Gerichtskommissär gemeldet. Wer sie an sich nimmt, ohne das anzuzeigen, bringt sich in genau die Lage, die er vermeiden wollte.

Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, entscheidet nicht dieser Text, sondern der zuständige Notar. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie etwas aus der Wohnung tragen.

Die mietrechtliche Frist läuft gleichzeitig

Während das Verlassenschaftsverfahren seine Zeit braucht, läuft im Mietrecht eine deutlich kürzere Uhr. Beide Fristen haben nichts miteinander zu tun, und genau das übersehen viele.

Ein Mietvertrag endet in Österreich nicht mit dem Tod der Mieterin oder des Mieters. Nahe Angehörige mit dringendem Wohnbedürfnis und gemeinsamem Haushalt treten in den Vertrag ein, sofern sie nicht widersprechen.

Wer das nicht möchte, muss das dem Vermieter nach § 14 MRG binnen vierzehn Tagen nach dem Tod bekanntgeben. Die Frist beginnt mit dem Todestag, nicht mit dem Tag, an dem Sie von Ihrem Eintrittsrecht erfahren.

Wird sie versäumt, sind Sie Mieter geworden und haften für den Mietzins, unabhängig davon, wie das Verlassenschaftsverfahren ausgeht. Prüfen Sie den Vertrag daher in der ersten Woche, auch wenn gerade das Begräbnis zu organisieren ist. 

Gibt es keine eintrittsberechtigte Person, bleibt der Vertrag Teil der Verlassenschaft und wird über die Erben oder einen Verlassenschaftskurator beendet. Bei Gemeindewohnungen gelten zusätzlich die Vorgaben von Wiener Wohnen. 

Zwei parallele Fristen nach einem Todesfall in Wien, die 14-Tage-Frist nach § 14 MRG und das deutlich längere Verlassenschaftsverfahren

Beide Fristen starten am Todestag und haben nichts miteinander zu tun. 

Wenn die Hausverwaltung Druck macht

Der Anruf kommt verlässlich, und er kommt früh. Die Wohnung soll geräumt, der Schlüssel übergeben, der Vertrag abgeschlossen werden.

Antworten Sie sachlich und schriftlich. Teilen Sie mit, dass ein Verlassenschaftsverfahren läuft, nennen Sie das zuständige Bezirksgericht und, sobald bekannt, den Gerichtskommissär. Damit ist die Verzögerung erklärt und nachvollziehbar.

Der Mietzins läuft in dieser Zeit weiter und wird aus der Verlassenschaft beglichen. Das ist kein Versäumnis Ihrerseits, sondern der normale Verlauf, und eine Hausverwaltung, die regelmäßig mit Todesfällen zu tun hat, weiß das.

Lassen Sie sich nicht zu einer Räumung drängen, bevor die Freigabe vorliegt. Wer nachgibt, verschafft sich zwei Wochen Ruhe und verliert möglicherweise die Haftungsbeschränkung.

Wie es nach der Freigabe weitergeht

Sobald die Zustimmung schriftlich vorliegt, ist die Räumung ein organisatorischer Vorgang wie jeder andere. Sie beginnt mit einer Besichtigung, bei der Kubatur, Stockwerk, Lift, Tragweg und Parksituation aufgenommen werden.

Danach folgt die Sichtung. Brauchbares wird ausgesondert, Wertvolles wird den Erben übergeben, Dokumente werden gesammelt statt weggeworfen. Erst dann wird demontiert und abtransportiert, am Ende steht die besenreine Übergabe.

Ein Wiener Zweizimmerhaushalt liegt erfahrungsgemäß bei acht bis zwölf Kubikmetern. Vierter Stock ohne Lift verändert den Aufwand spürbar, weil jede Fuhre händisch nach unten geht.

Dieser Unterschied zwischen Wegwerfen und Sichten ist bei einer Verlassenschaftsräumung in Wien der entscheidende Punkt. Wer Nachlässe kennt, hält inne, wenn zwischen Zeitungen ein Kuvert mit Kontounterlagen auftaucht.

Ist das Verfahren bereits abgeschlossen und die Erbfolge geklärt, läuft dasselbe als Nachlassräumung, nur ohne die Rückfragen beim Notar. Wie ein Räumungstag von der Besichtigung bis zur Übergabe abläuft, ist unter Ablauf und Festpreis Schritt für Schritt beschrieben.

Die Räumung in Ruhe vorbereiten mit Entrümpelung Bärenstark

Sie wissen noch nicht, wann geräumt werden darf, wollen aber vorbereitet sein, sobald die Freigabe da ist? Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung, besprechen mit Ihnen, was aufgehoben wird, und legen ein schriftliches Fixpreis-Angebot vor, das vierzehn Tage gültig bleibt.

Unverbindlich anfragen. Die Besichtigung bindet Sie an nichts, und einen Termin vereinbaren Sie erst dann, wenn es für Sie passt.